UNSER ANGEBOT

STELLUNG EINER EXTERNEN SICHERHEITSFACHKRAFT FÜR KLEINE UNTERNEHMEN

Für Kleinunternehmen bis zu 10 Beschäftigten besteht die Möglichkeit sich für eine Grund- und anlassbezogene Betreuung zu entscheiden. Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV-Vorschrift 2 umfasst die Grundbetreuung die Erstellung beziehungsweise Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung von Maßnahmen hieraus. 


STELLUNG EINER EXTERNEN SICHERHEITSFACHKRAFT FÜR MITTLERE UND GROSSE UNTERNEHMEn

Die DGUV-Vorschrift 2 und das ASiG dienen als Grundlage für die sogenannte Gesamtbetreuung, welche sich aus Grund- und betriebsspezifischer Betreuung zusammensetzt. Dabei werden die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung, in Abhängigkeit von der Gefährdungsgruppe und der Mitarbeiterzahl, gesetzlich festgelegt. Der betriebsspezifische Teil berücksichtigt die unternehmensspezifischen Gefährdungen, Situationen und Anlässe und wird vom Unternehmer auf Grundlage der vorhandenen Gegebenheiten zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt.  Diese Festlegung wird im Regelfall jährlich überprüft und ggf. angepasst.


UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG VON GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN (GBU)

Zentrales Element des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Unternehmers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Sie gibt Auskunft über die vorhandenen Gefährdungen, zeigt gezielte Maßnahmen auf, damit die „richtigen“, sinnvollen und notwendigen Schutzmaßnahmen bei Bedarf abgeleitet (eingeleitet) werden können. 


UNTERSTÜTZUNG GEFAHRSTOFFMANAGEMENT

Kennen Sie alle Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb? Oft ist der Umgang mit Gefahrstoffe zur alltäglichen Routine geworden, teilweise ohne das bewusst (bekannt) ist, dass es sich um einen Gefahrstoff handelt. Falls es zu einem Unfall kommt, ist es dann meist schon zu spät. Wir unterstützen Sie im Umgang mit Gefahrstoffen - vom Erstellen und Pflegen eines Gefahrstoffkatasters bis zur Unterweisung der Beschäftigten.